Kann KI ein Segen sein

Diese Frage beantwortet ein Projekt der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
"KI für ein gutes Altern"
weitere Infos unter: https://ki-und-alter.de/

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Digitaler Zwang

Digitalisierung ist das Schlagwort der Stunde. Es braucht schnelle Wege und Digitalisierung, aber genauso braucht es ein Recht auf Off-Line sein.

Die ARD-Dokumentation "Digitaler Zwang" beleuchtet das Thema aus Sicht von Seniorinnen und Senioren, die durch voranschreitende Digitalisierung von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen werden.

Link zur Dokumentation in der ARD-Mediathek: Digitaler Zwang

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Uni der Generationen vom 25.04.2022

Die vier Vertreter der Hochschule Esslingen/Göppingen haben die Leistungen und das Forschungsfeld der Hochschule Esslingen/Göppingen vorgestellt.

 

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Uni der Generationen

Im Rahmen der Uni der Generationen war Prof. Dr. Seufferlein bei uns. Das Thema seines Vortrages:
Lifestylemedizin "Zwischen medizinischer Optimierung und Selbstoptimierung"
Prof. Seufferlein ist ein renommierter Wissenschaftler auf dem Gebiet der Tumorforschung. Im vergangenen Jahr wurde er zum Präsidenten der Deutschen Krebsgesellschaft gewählt.
Er ist Ärztlicher Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Universität Ulm.

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wöchentliche Sprechstunde

Immer mittwochs findet die wöchentliche Sprechstunde des Stadtseniorenrates statt,
jeweils von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr.
 
Aufgrund der aktuellen Coronalage ist eine telefonische Anmeldung erforderlich unter der Tel. Nummer 07161-53301.
 
Wir bitten sie die aktuell geltenden Corona-Regeln des Bürgerhauses einzuhalten und ihre Impfbescheinigung und ein Ausweispapier bereit zu halten. 

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Neue Termine für die Uni der Generationen

Für die ausgefallenen Veranstaltungen der Uni der Generationen vom 6.12.2021 und  10.1.2022 stehen nun die neuen Termine fest:
 

11. April 2022

„Lifestylemedizin – zwischen medizinischer Optimierung und Selbstoptimierung“

mit Prof. Dr. Thomas Seufferlein Ärztlicher Direktor Klinik Innere Medizin I am Uniklinikum Ulm

 

25. April 2022

„Medizintechnik am Campus Göppingen – Innovative Produkte - der Weg zur Digitalisierung – Künstliche Intelligenz – adaptiver Wohnraum" mit Prof. Dr. Markus Ledermann, Joachim Hiller, Prof. Dr. Rainer Würslin und Dr. Till Kaz von der Hochschule Esslingen / Göppingen

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„Wohnen im Alter. Stand der technischen Möglichkeiten und künftige Herausforderungen“

Großer Bahnhof beim Institut für angewandte Medizintechnik bei der Hochschule am Campus Göppingen am 29.11.2021

 

Wolfgang Hoffmann vom Stadtseniorenrat Göppingen initiierte am 29.11.2021 gemeinsam mit dem Institut für angewandte Medizintechnik der Hochschule Esslingen/Göppingen am Campus Göppingen eine Veranstaltung zu dem Thema:

„Wohnen im Alter. Stand der technischen Möglichkeiten und künftige Herausforderungen“

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NWZ UNTERWEGS: Die Bürger in der Stadt und in den Bezirken sind durchaus zufrieden und fühlen sich wohl. Das hat eine nicht-repräsentative Umfrage der NWZ in den vergangenen Wochen ergeben.

13 Fragen hatte unsere Zeitung gestellt – zudem konnten Themen frei angegeben werden, die als positiv oder negativ wahrgenommen werden. Die Ergebnisse der Umfrage wurden gestern beim Leserfest „NWZ unterwegs“ erstmals der Öffentlichkeit und auch Oberbürgermeister Guido Till präsentiert, der auf der Bühne dazu Stellung nahm (Bewertung in Schulnoten 1-6)

 

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Vollmachten + Patientenverfügung: Wöchentliche SSR Erfahrungsberatung

Individualtermine jeden Mittwoch im Göppinger Bürgerhaus 1. Stock, rechts (Kirchstraße 11), 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr .Voraussetzung: ist eine Terminvereinbarung mit Petra Rothengaß, Tel.: 07161 53301 bzw. E-Mail petra.rothengass@gmx.de

Gibt es keine Patientenverfügung und insbesondere keine Vorsorgevollmacht, muss ein Gericht einen Betreuer bestellen – das kann, aber muss kein naher Verwandter des Patienten sein.

Wöchentliche Erfahrungsberatung: Vollmachten (V) / Patientenverfügung (PV)

Vollmacht: Eine mir vertraute Person soll mich durch eine Vollmacht uneingeschränkt vertreten. Es soll keine gerichtliche Betreuungsverfügung für mich geben. Sie legen selbst fest, wer für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Belange regeln kann. Mit einer Vollmacht wird eine gesetzliche Betreuung vermieden. Die Vertrauensperson sollte ihr uneingeschränktes Vertrauen genießen und mit ihrem Lebensumfeld vertraut sein.

Patientenverfügung: Mein Selbstbestimmungsrecht will ich auch in meiner letzten Lebensphase ausüben. Wenn sich ein Patient nicht mehr äußern kann, müssen die Ärzte bei der Behandlung den mutmaßlichen Willen des Patienten berücksichtigen (Paragrafen 1901a bis e und 1904 BGB). Mit der Patientenverfügung dokumentieren Sie, wie Sie behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung sollte inhaltlich mit der Vertrauenspersonen bzw. Ihrem Hausarzt besprochen werden. Die Durchsetzung der Patientenverfügung obliegt dann der von Ihnen benannten Vertrauensperson in der Vollmacht.

Eine Generalvollmacht ist für Immobiliengeschäfte notwendig (wirkt dann wie ein Eintrag im Grundbuch) Sie bevollmächtigen eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl, ohne Einschränkungen über alle Ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Die Generalvollmacht muss bei einem Notar oder Rechtsanwalt beurkundet werden.

Es ist zu beachten, dass in einer Standard-Generalvollmacht die Bestattungsform, die mögliche Auswahl von Pflegeheimen und die Beantwortung der Frage nach einer Organspende sowie sie dazugehörigen Kosten nicht geregelt sind. Auf jeden Fall ist eine Patientenverfügung als Ergänzung zur Generalvollmacht dringend zu empfehlen und in der Generalvollmacht auf sie zu verweisen.

Betreuungsverfügung: Liegt keine Vollmacht vor, bestellt im Notfall das Gericht einen Betreuer. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie Einfluss auf die gerichtlich anzuordnende Betreuung nehmen. Die Betreuungsverfügung muss aber dem Betreuungericht übermittelt werden, damit diese umgesetzt werden kann.

In diesem Dokument schlagen Sie dem Gericht eine von Ihnen bestimmte Person als Betreuer vor. Dieser unterliegt in seinen Handlungen erheblichen Einschränkungen, da er durch den Hoheitsakt der gerichtlichen Bestellung zum Vertreter einer anderen Person berufen worden ist. Das trifft auch zu, wenn es sich um einen Angehörigen handelt. Er wird durch das Betreuungsgericht überwacht und benötigt für bestimmte Rechtsgeschäfte eine gerichtliche Genehmigung.

Sie können auch bestimmen, wer auf keinen Fall Ihr Betreuer werden soll. Eine Betreuungsverfügung ist besonders sinnvoll, wenn keine Vollmacht vorliegt. Das Dokument sollte rechtzeitig und im Vollbesitz der geistigen Kräfte aufgesetzt werden, es wird aber erst wirksam bei Eintreten des Pflegefalls.

Unterschreiben Sie die Verfügung vor Zeugen und versehen Sie sie mit der Angabe von Ort und Datum. Um klar auszudrücken, dass Ihr Wunsch noch Geltung hat, können Sie die Betreuungsverfügung alle zwei Jahre erneut unterzeichnen.

Ein Testament verfassen: Streit vermeiden: Nur wer rechtzeitig ein Testament macht, kann sicherstellen, dass sein Vermögen eines Tages an diejenigen geht, die er sich selbst als seine Erben wünscht. Ein Testament erspart den Erbschein, der oft ebenso teuer ist wie ein notarielles Testament. Gleichzeitig können dadurch meistens Erbengemeinschaften vermieden werden, was die nachfolgenden Entscheidungen wesentlich erleichtert.  

Die Eheleute haben keinen Ehevertrag geschlossen und lebten deshalb in einer Zugewinngemeinschaft.

Es gibt kein Testament, auch kein gemeinsames Berliner Testament.

Ehefrau erbt nach Gesetz die Hälfte, Kind A und Kind B je ein Viertel.

Ist die Ehe kinderlos geblieben, erbt der überlebende Ehegatte drei Viertel des Nachlasses.

Gesetzliche Infos im Internet: Notarkosten, Vollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Testament, Erbschein, Generalvollmacht etc!!

https://www.anwalt.org/notarkosten/

  1. Digitaler Nachlass Heutzutage hinterlassen fast alle Menschen eine Vielzahl von Spuren im Internet. Dabei setzen sich in der Regel wenige damit auseinander, was mit den online zurück gelassenen Daten nach dem Tod passiert. Für die Angehörigen kann der digitale Nachlass aber zu einer Last werden, wenn keine Zugangsdaten für E-Mail und Co. bekannt sind. Mit wenigen Vorsorgemaßnahmen können diese Probleme jedoch umgangen werden.

Online-Zugangsdaten (Notwendige Dokumentation)

Anbieter    Nutzername    Verwendete    E-Mail-Adresse   und   Passwort

Schwerpunkte: Heutzutage werden Verträge im Internet abgeschlossen inkl. Bezahlung- die Verträge müssen gezielt gekündigt werden, weil diese nicht mehr ausgedruckt vorliegen – als Anlage im Testament positionieren – Gezielte Hinterlegung und Information der Betroffenen – Aktualisierung ist Voraussetzung – Die vorhandene Hardware/Software ist automatisch ein Erbanteil – Frühzeitige Einbindung der Vertrauenspersonen sehr empfehlungswert

Dass Thema Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung wurde komplett überarbeitet und mit dem BVB Verlag entsprechend in einer vorzeigbaren Vorsorgemappe dokumentiert. Die von uns ausgesuchten Werbepartner werden die Finanzierung dafür leisten.

Kreisseniorenrat Göppingen – Januar 2021 Postfach 668 | 73006 Göppingen E-Mail: ksr.gp@web.de

Internet: www.kreisseniorenrat-goeppingen.deDer Kreisseniorenrat und der BVB-Verlag haben diese Vorsorgemappe für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Göppingen gemeinsam geschaffen.

Texte vom Team des Kreisseniorenrats: Hermann Gengenbach, Wolfgang Hoffman, Frieder Kauderer, Peter Kunze (Initiator) und Günter Simnacher Stand: Januar 2021

Neue Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats (Ablösung GELBE MAPPE) Schutzgebühr: 5 €