Herzlich willkommen auf der Homepage des Stadtseniorenrats Göppingen e.V.!

Porträt Albert Dannemann
SSR-Vorstand - Bitte anklicken

Wir bieten Ihnen im Internet eine zeitgemäße Form der Information und Kommunikation. Für die persönlichen Gespräche haben sich unsere Sprechstunden sehr bewährt.

 

 

Sprechstunden: Mittwoch, 9.30 – 11.30 Uhr im Bürgerhaus, Kirchstraße 11, Telefon 07161/650-444 (außerhalb dieser Bürozeiten ist unser Anrufbeantworter geschaltet).

Wöchentliches Gedächtnistraining: Anmeldungen bei Renate Richter in der Zeit von 8.00 bis 9.00 Uhr, Tel. 07161/70850. Gruppe 1: jeden 1. und 3. Mittwoch und Gruppe 2: jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat

Information und Erfahrungsvermittlung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - bitte Indivitualtermin mit uns vereinbaren!

 

Wir sind:

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Göppingen, die seit Januar 1987 ehrenamtlich, überparteilich, überkonfessionell und unabhängig tätig sind.

Wir informieren und helfen bei allen Belangen des Älterwerdens - im Zusammenwirken mit allen Institutionen entsprechender Zielsetzung (Stadt, Verbände, Organisationen, Kreisseniorenrat etc.).

Möchten Sie mehr über uns erfahren?

Zusätzlich sind wir auch auf der Stadt-Homepage platziert: http://www.goeppingen.de/,Lde/start/Soziales/Stadtseniorenrat.html

Neue Infos (untere Seite oder Rubrik Aktuelles/Stadt)
- Bald wieder Stadtoase
- Citybus startet durch
- Gemeinsam leben und wohnen
 
<p>GP Maientagsumzug 2013</p>

Vorsorgevollmacht: Mit einer privatrechtlichen Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie Angehörige oder Personen, zu denen Sie ein uneingeschränktes Vertrauen haben, für Sie rechtsverbindlich tätig zu werden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind (§ 1896 BGB). Die Vollmacht gilt nur für Angelegenheiten, die in ihr genannt sind. Diese Vereinbarung kann - mit wenigen Ausnahmen - ohne einen Notar beim Stadtseniorenrat gemacht werden. http://ssr-gp.de/vorsorgevollmacht-betreuungsverfuegung

Patientenverfügung: Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Patienten. Solange der kranke Mensch noch selbst entscheidungsfähig ist, kann er selbst dem Arzt diese Zustimmung geben oder verweigern. Wenn sich ein Patient nicht mehr äussern kann, müssen die Ärzte bei der Behandlung den mutmaßlichen Willen des Patienten berücksichtigen, der in der Patientenverfügung dokumentiert und gemäß den Paragrafen 1901a bis e und 1904 BGB zu respektieren ist. Mit einer Patientenverfügung können Sie dokumentieren, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

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